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Karteikarten - Strafrecht: Verkehrsdelikte
Frage 5 von 11
Was ist ein Unglücksfall (§ 323c und § 142 StGB)?
- Unglücksfall ist ein plötzlich auftretendes Ereignis, das mit erheblicher Gefahr für Personen/ Sachen von bedeutendem Wert verbunden ist.
bei §§ 223, 224 StGB scheitert es entweder an Erheblichkeit
- plötzlich (+) auch bei Vorsatz! / Fahrlässigkeit, wenn zumind. für Opfer


