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Karteikarten - Strafrecht: Verkehrsdelikte

Themengebiet: § 323c, Unterlassene Hilfeleistung

Frage 5 von 11

Was ist ein Unglücksfall (§ 323c und § 142 StGB)?

  • Unglücksfall ist ein plötzlich auftretendes Ereignis, das mit erheblicher Gefahr für Personen/ Sachen von bedeutendem Wert verbunden ist.

    • bei §§ 223, 224 StGB scheitert es entweder an Erheblichkeit

    • plötzlich (+) auch bei Vorsatz! / Fahrlässigkeit, wenn zumind. für Opfer