10665
- Veränderungssperre, §§ 14, 16-18 BauGB
- Grundlagen zu Veränderungssperre, §§ 14, 16-18 BauGB
- Erlass per Satzung
- RWK daher = Nichtigkeit
- Prüfung idR innnerhalb der V-Klage auf Erteilung der Baugenehmigung
- Beispiel
- wenn es daran scheitert → oft Umstellung auf FFK zur Amtshaftung sinnvoll
- denkbare Spezialkonstellation: §§ 167 VwGO iVm 767 ZPO
- es gibt schon Urteil, das Behörde zur Erteilung verfplichtet, danach ändert sich die Rechtslage (neuer Bebauungsplan / Veränderungssperre) = mat. Einwendung iSd § 767 ZPO
- bloße Pflicht zur Erteilung hat noch nicht die gleiche Bestandsschutzwirkung wie Genehmigung an sich
- Schema § 14: Prüfung
- formelle RMK
- (P) Zeit: Beschluss kann in der selben Gemeinderatssitzung wie BPlan gefasst werden, muss aber nach Planaufstellungsbeschluss ergehen
- ortsübliche Bekanntmachtung, § 16 BauGB
- materielle RMK
- Erforderlichkeit (idR Klausurschwerpunkt)
- Verbot der bloßen Negativplanung = es steht noch nicht fest, was erlaubt sein soll, nur was nicht erlaubt sein soll
- 'Feigenblattplanung'
- Klausurtaktik: wenn SV wenig zu § 30 ff. BauGB hergibt, scheitert Vorhaben wahrsch. schon hier!
- § 14 III BauGB - schon vorherige Erteilung der Genehmigung? → Bestandsschutz
- (P) auch bei rechtswidriger Versagung?
- wohl eher nein
- § 14 II BauGB - Ausnahme?
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