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- Genehmigungen
- Konzentrationswirkung
- formelle (beschränkte) Konzentrationswirkung
- DefinitionFormelle Konzentrationswirkung heißt, die Genehmigungsbehörde prüft auch die notw. Genehmigungen nach anderen Gesetzen mit
- Abgr.: materielle Konzentrationswirkung
- DefinitionAndere Verfahren werden komplett ersetzt, Berücksichtigung der Vrss. nach anderen Gesetzten höchstens noch iRd Ermessens
- hier: mat. Vorschriften des Bauplanungsrechts werden von der Immissionsschutzbehörde mitgeprüft
- baurechtliche Genehmigung
- idR keine Konzentrationswirkung
- Arg.: folgt idR schon aus Verlgleich der Formulierung der LBauO zu § 13 BImSchG, wenn nicht explit geregelt
- nur Bindungswirkung für andere Verfahren über Tatbestandswirkung des VA (str.)
- Folge(P) Schlusspunktwirkung? -> kann die Baugenehmigung trotz fehlender separater Genehmigungesetzliche Schuldverhältnisseerfahren schon erteilt werden?
- in Bremen, NRW, SWH, Rlpf. : Schusspunkttheorie Erteilung des Baubescheids erst, wenn alle anderen Genehmigungen der Behörde vorliegen
- anders z.B. in Bremen: § 72 I S.1 BremLBO
- folgt aus Formulierung: Die Baugenehmigung ist zu erteilen, wenn dem Vorhaben keine öR Vorschriften entgegenstehen
- in den anderen Ländern: Separationsmodell
- Arg.: Schlusspunktwirkung muss gesetzl. geregelt sein, da Landessache
- wenn, dann nur begrenzte Wirkung
- Beispielz.B. niemals Einschluss der GastG Genehmigung
- Arg.: untersch. Prüfungsrahmen Personalkonzession (Zuverlässigkeit!) vs. Realkonzession
- je nach Bundesland
- Beispiel
- planfeststellungsrechtliche Genehmigung
- 72 ff. VwVfG
- BeispielStraßen, Eisenbahn
- umfassende Konzentrationswirkung
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- BVerwGE 80, 259 Rn.25
- Ehlers/Fehling/Pünder - Bes. Verwaltungsrecht Bd. 2 (2013) § 41 Rn. 43
- http://https://recht.nrw.de/lmi/owa/pl_text_anzeigen?v_id=5820031106092333838#det306060
- http://books.google.de/books?id=xx0rAgAAQBAJ|AND|lpg=PA232|AND|ots=FtgRbPWMoo|AND|dq=baugenehmigung%20konzentrationswirkung%20schlusspunkttheorie|AND|hl=de|AND|pg=PA234#v=onepage|AND|q=baugenehmigung%20konzentrationswirkung%20schlusspunkttheorie|AND|f=false
- BVerwGE 80, 259 Rn.25