7078
- Streitgegenstand
- Bedeutung
- Bestimmung
- = wann ist es der selbe SG?
- 1. inhaltlich wird gleiche Sache (z.B. Kaufpreiszahlung) in 2. gleicher Rechtsschutzform (z.B. Leistungsklage) beantragt, aus 3. gleichem Grund:
- gleicher Grund
- Theorie vom eingliedrigen SG-Begriff
- = Wortlaut des Antrags
- eng
- → neue Klage schon möglich, wenn anderer Antrag
- Beispiel
- Theorie vom zweigliedrigen SG-Begriff
- = Wortlaut des Antrags und einheitlicher Lebenssachverhalt
- Arg.: Rechtskraft eines Urteils wäre nichts wert, wenn Prozess mit neuen tats. Erkenntnissen stets neu aufgerollt werden könnte
- weit
- → bloß neuer Antrag macht neue Klage nicht allein möglich
- auch erfasst: kontradiktorisches Gegenteil
- BeispielFeststellungsklage des B gegen A, dass er Eigentümer einer Uhr sei führt auch zur Unzulässigkeit einer parallelen Klage des A gegen B um festzustellen, das A Eigentümer sei (kontradiktorisches Gegenteil)
- Beispieldas gilt widerum nicht, wenn Klage abgewiesen, denn dann wird nur festgestellt, dass B nicht Eigentümer ist
Bewerte diese Mindmap:
Deine Bewertung: {{hasRated}} / 10