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Karteikarten - Referendare: Anwaltsklausur ZivilR
Frage 1 von 33
Wie kann / muss der Beklagte reagieren, wenn der Kläger ein Privatgutachten vorlegt?
Rechtsnatur: qualifizierter Parteivortrag, urkundlich belegt -> kein Sachverständigenbeweis
- einfaches Bestreiten reicht nicht!
- Widerspruch des Gegners möglich
- dann darf Gericht nur verwerten, wenn
- eigenes Sachverständigengutachten eingeholt
- oder eigene Sachkunde


