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Karteikarten - Referendare: Anwaltsklausur ZivilR

Themengebiet: Zweckmäßigkeits- erwägungen des Klägers

Frage 29 von 33

Zu welchem Zweck kann die Streitverkündigung sinnvoll sein? Was sind die wesentlichen Voraussetzungen und Argumente für ein solches Vorgehen?

    • wenn

      • mehrere Schuldner in Betracht kommen

        • Arg.: sonst könnte Mandant theoretisch beide Prozesse verlieren

        • Arg.: anders als beim gemeinsamen Verklagen so keine zusätzlichen Kosten, § 91 ZPO

      • = sog. Alternativverhältnis

    • zwecks

      1. Interventionswirkung

        • neuen Prozess vermeiden

      2. Verhjährungshemmung

    • als eigener Schriftsatz oder in der Klage selbst (bei Zeitnot)

    • zusätzl. Kosten bei Verlust des ersten müssen als Verzugskosten im neuen Verfahren gg. Streitverkündeten geltend gemacht werden → daher den Verkündeten in Verzug setzen!!

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