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Karteikarten - Referendare: Anwaltsklausur ZivilR

Themengebiet: öR Klägersicht - ZMK Erwägungen

Frage 2 von 33

Was ist aus Anwaltssicht im öRecht praktisch immer sinnvoll, da in der Klausur nur Rechtsfragen streitig sind?

  • Entscheidung ohne mündl. Verhandlung, § 101 II VwGO
    • wenn Mandant sagt, er hat einen weiten Weg oder keine Lust zu kommen
    • wenn nur Rechtsfragen streitig (Regelfall) und daher Beweisaufnahme entbehrlich, § 96 I S.1 VwGO
    • ggf, anregen
      • + im praktischen Teil am Ende Einverständnis erklären
      • + ggf. dem Mandanten die Entscheidungsform erklären
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