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Karteikarten - Referendare: Anwaltsklausur ZivilR
Frage 14 von 33
Wann ist ein PKH Antrag begründet?
- Begründetheit
- Unfähigkeit die Kosten selbst zu tragen
- z.B.: Hartz IV
- Rechtsverfolgung bietet hinr. Aussicht auf Erfolg
- unter II.: Verweis auf nachfolgenden Klagebegründung
- nicht mutwillig
- in Klausur immer (+)
- Unfähigkeit die Kosten selbst zu tragen


