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Karteikarten - Staatshaftungsrecht
Frage 3 von 8
Wie wird der öffentlich rechtliche Erstattungsanspruch hergeleitet?
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e.A.: §§ 812 ff. BGB analog
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a.A.: Analogien zu spezialgesetzl. AGL
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BVerwG: folgt aus Grundsatz der Gesetzmäßgkeit der Verwaltung
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Klausur: Kann dahinstehen, da allgem. anerkannt


