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Karteikarten - Strafrecht: Aussagedelikte

Themengebiet: falsche Verdächtigung & Vortäuschen einer Straftat

Frage 3 von 13

Kann gegen den tatsächlich Schuldigen eine falsche Verdächtigung gem. § 164 StGB verübt werden?

Prüfungspunkt "Tat" iSd § 11 Nr.5

  • Verdächtigung v. tats. Schuldigen durch falsche (zus.) Tatsachen
    • z.B.: Ladendetektiv beobachtet A von hinten und sagt dann aus, sicher gesehen zu haben, das A Preisschilder manipuliert hat; Im nachhinein ist Sachverhalt nicht aufklärbar
    • (Beschuldigtentheorie): nein, Unwahrheit der Schuld
    • h.M. (Unterbreitungstheorie): ja, bloße Unwahrheit der Beweise
      • Arg.: Schutzzweck: Inanspruchnahme der Rechtspflege