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Karteikarten - Strafrecht: Aussagedelikte
Frage 5 von 13
Täter A sagt Zeuge B vor dessen Vernehmung in der Hauptverhandlung gegen A (ohne dass er mit Bs Vereidigung rechnet): er wisse ja was er zu tun hat. B stimmt zu und sagt dann gegen A aus, was er von Anfang an auch vorhatte. Strafbarkeit des A bzgl. Aussagedelikten? Was gilt, wenn er mit Bs Vereidigung gerechnet hat?
- für Anstiftung fehlt vors. Haupttat
- aber doppelter Anstiftervorsatz (+)
- daher: § 30 I StGB bzw. § 159 StGB
- Verleiten erfasst jede Bestimmung
- Umdeutung des Anstiftervorsatzes in Vorsatz zu Verleiten
- aber § 160 StGB subsidiär


