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Karteikarten - Strafrecht: Aussagedelikte

Themengebiet: falsche Verdächtigung & Vortäuschen einer Straftat

Frage 2 von 13

Stellt eine Täuschung "mit Wahrkeitskern" eine Straftat nach § 145d dar?

  • (P) Täuschung mit Wahrheitskern
    • h.M.: nur erfasst, wenn Behörde erheblich mehr Aufwand betreibt
      • weniger als bei § 164 StGB , weil kein Individualschutz
      • z.B. nicht: § 223 StGB zu Raub dazugedichtet
      • z.B. nicht: aus Versuch Vollendung gemacht
    • m.M.: Täuschung (+), wenn neue prozessuale Tat