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Karteikarten - Strafrecht: Aussagedelikte
Frage 9 von 13
Prüfungsschema §153?
- Schema: obj. TB
Täter
Zeugen, Sachverständige
im Zivil- und Strafverfahren
- nicht der Beschuldigte!
- nicht die Parteien im Zivilverfahren
Handlung
Aussage
- Vernehmungsgegenstand
- §§ 358, 359 ZPO
- § 69 StPO
- Angaben zur Person (+), §§ 68 StPO, 395 ZPO
- (P) Spontanäußerung, (-)
- aber (+), wenn nachtr. Erweiterung der Beweiserhebung
- (P) Vollendung
- DefinitionEntscheidung des Richters, dass die Aussage beendet ist
- (-), wenn noch weitere Zeugen vernommen werden sollen um ggf. Vorhaltungen zu machen
- sonst: strafloser Versuch
falsch
- (P) objektiv / subjektiv
Weglassen (+), soweit unmittelbarer Zusammenhang
innere und äußere Tatsachen
- + Wertungen bei Sachverständigen
zuständige Stelle
Gerichte, Untersuchungsausschüsse
- nicht: StA, Polizei
- (P) Referendar
Strafmilderung, §§ 157, 158 StGB


