10585
- öR Anwaltssicht: einstw. Rechtsschutz (VwGO)
- ZMK-Erwägungen
- Ob
- Kostenfrage
- Gerichtsgebühren: 1,5x nach # 5210 GKG
- V-Gebühr + T-Gebühr ganz normal
- Eilverfahren stellt nach § 17 Nr.4 RVG eigene Angelegenheit dar
- Arg.: kein notw. Bestandteil des einstw. Rechtsschutzes
- Wer
- Wen
- Ausgangsbehörde ist auch dann richtiger Klagegegner nach § 78 VwGO analog, wenn Widerspruchsbehörde AOSofVZ erlassen hat
- Wie
- § 80 V VwGO / § 123 VwGO Antrag
- isoliert einlegen, eigener Schriftsatz
- Arg.: damit eigenes AZ / schnellere Bearbeitung
- + Hauptsacherechtsbehelf einlegen; A-Klage / Wspr
- Arg.: RSB des § 80 V VwGO
- Arg.: nur so kann die aufsch. Wirkung wiederhergestellt werden
- nur erheben, nicht begründen
- oder wenn erkennbar Verhinderung von Bestandskraft wichtiger: umgekehrt, Verweis zur Begründung auf Hauptsache
- wenn schon vollzogen: +Annexantag § 80 V S.3 VwGO
- 'vorläufig XY zurückzugeben'
- + Schiebeverfügung
- nur, wenn Anzeichen, dass die Behörde bald vollstreckt
- idR sieht sie davon ab, sobald sie von einstw. Rs Kenntnis erlangt
- + zusätzl. Antrag bei Behörde, § 80 IV VwGO
- pro: kostenfrei
- con.: idR nicht erfolgesetzliche Schuldverhältnisseersprechend, da sie sich schon Meinung gebildet hat
- con.: weniger rechtsschutzintensiv, da § 80 V VwGO nur nach § 80 VII S.2 VwGO abänderbar
- Wo
- Gericht der Hauptsache
- praktische Leistung
- [eigene Anschrift] [DATUM] [Gericht, Anschrift] .Antrag nach § 123 VwGO In der Vewaltungsstreitsache des . - Antragsteller gegen . . - Antragsgegnerin wegen (Erteilung einer XY-Erlaubnis) beantrage ich (schon jetzt !) namens und kraft anliegender Vollmacht (bzw. unter Bezugnahme auf die im Hauptverfahren einger. Vollmacht) meines Mandanten hiermit [Anträge] Begründung: I. [SV] II. [rechtl. (P)] [Unterschrift] Anlagen 1. Vollmacht 2. Eidessstattliche Versicherung des XYZ vom 01.01.2013
- Anträge
- Hauptantrag § 80 V VwGO : (...) die aufsch. Wirkung des Wspr / der A-Klage des A-Stellers vom [xxx] gegen den Bescheid des [yyy] vom [zzz] anzuordnen / wiederherzustellen
- Hauptantrag § 80 V VwGO analog (fakt. Vollzug) (...) festzustellen, dass der Wsp / A-Klage des A-Steller vom [xxx] aufschiebende Wirkung entfaltet
- Hauptantrag § 123 VwGO (...) dem Antragsteller im Wege der einstw. Anordnung vorl. zu untersagen (...)
- §§ 80a I VwGO Nr.2 2.Hs, 80a III: Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, dem Beigeladenen aufzugeben, die Baumaßnahmen unverz. einzustellen und zukünftig alle Maßnahmen zur Ausführung des genehmigten Vorhabens zu unterlassen
- Schiebeverfügung: 'dem Antragsgegner aufzugeben, bis zu einer entgültigen Entscheidung von der Volllstreckung abzusehen'
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