7255
- eheliches Güterrecht
- gesetzlich
- Zugewinngemeinschaft §§ 1363 - 1390 BGB
- Vermögenstrennung während der Ehe
- §§ 1363 II BGB , 1364 1.Hs
- §§ 1363 II BGB , 1364 1.Hs
- Nachteil: wenn ein Partner angestellt - und der andere selbständig ist und daher zur Altersvorsorge auf Vermögensbildung setzt, wird letzterer durch § 1587 ff. BGB benachteiligt
- Zugewinnausgleich
- Verfügungsbeschränkungen
- DefinitionHaushaltsgegenstände sind alle beweglichen Gegenstände des ehel. Haushalts, die dem gemeinschaftl. Leben im priv. Bereich dienen sollen
- entscheidend: Zweckbestimmung im Einzelfall
- BeispielWeinkeller (-)
- Beispiel(-) bei Münz- / Briefmarkensammlung
- vertraglich
- Gütertrennung § 1414 BGB
- einziger Unteschied zum gesetzl. Güterstand ist daher: Ausschluss der güterrechtl. Ansprüche nach Scheidung
- Nachteil: Pflichtteil der Kinder erhöht sich (§ 1371 I BGB entfällt!), so dass eigentlich gewollter Vermögensschutz hinfällig wird
- beachte: § 1931 IV BGB : Auswirkung erst ab 2 Kindern
- Nachteil: Verlust des Freibetrags § 5 ErbStG
- Gütergemeinschaft §§ 1415 - 1518 BGB
- § 1459 BGB - Gläubiger kann Befriedigung aus dem Gesamtgut verlangen
- Nachteil: Mithaftung, der eine Ehepartner haftet für die Schulden des anderen
- freie Regelung im Ehevertrag
- typische Regelungen
- Ausnahme einzelner Gegenstände vom Zugewinnausgleich
- überflüssig bzgl. Anfangesetzliche Schuldverhältnisseermögen, § 1374 I BGB
- + fiktives Anfangesetzliche Schuldverhältnisseermögen, § 1374 II BGB (zB Erbschaft)
- (P) Missbrauchgefahr bei 'Betriebsvermögen'
- unscharf, Ausgleichspflichtiger kann Vermögen veschieben!
- aber Regelung bzgl. Surrogaten sinnvoll
- BeispielzB.: Erbstück wird verkauft und in Akien angelegt
- Nachteil: oft kompliziert, missbrauchsanfällig
- Ausdifferenzierung zw. Tod / Scheidung
- bei Tod: → Zugewinnausgleich
- Arg.: so keine unerwünschte Erhöhung der Pflichtteilsansprüche
- + ggf. Pflichtteilsverzicht, § 2346 II BGB
- erhält Verfügungsfreiheit
- bei Scheidung: Ausschluss
- ggf. bei (neuen) Kindern: Wiederaufleben
- Arg.: Ausgleich für Kinderaufzucht
- Pauschalierung / Deckelung
- Arg.: Vorhersehbarkeit, keine komplizierte Berechnung, Rückstellungen möglich
- sinnvoll auch: Koppelung an Index
- Arg.: Inflationsausgleich
- Beispielmax. 1000 € / Monat, höchstens aber 100.000 € insgesamt
- Ausschluss der §§ 1365, 1369 BGB
- Arg.: Erhalt der freien Verfügung über Immobilien / Unternehmen die mit in die Ehe gebracht werden
Bewerte diese Mindmap:
Deine Bewertung: {{hasRated}} / 10