Abwehr von Gemeinschaftsakten Schema
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  • Abwehr von Gemeinschaftsakten

    • vor EuGH (AEUV Verstoß) Nichtigkeitsklage Art. 263 AEUV

      • Schema: Zulässigkeit

        1. Zuständigkeit

          • Art. 256 I Uabs. 1 AEUV -→ Gericht
            • ABER: für Klagen der Unionsorgane und MS in Art. 51 GHS -→ EuGH
        2. Klageberechtigung

          • privilegierte Kläger: subjektive Betroffenheit überflüssig
          • normale Kläger
            • subjektive Betroffenheit
              • Definition
                = aufgrund von pers. oder obj. Umstände herausgehoben und damit individualisiert ist
            • nur für nat. / jur. Personen
        3. Klagegegenstand

          • nur Exekutivakte
            • Beispiel
              enge Befugnis z.B. im Wettbewerbs und Subventionsrecht
          • keine Legislativakte
            • außer: eigener Vollzug
          • abschließend aufgez. cas d'ouverture
            • Anfechtungsgründe
            • Art. 263 II
        4. Klagegegner

          • gem. Art. 263 Uabs. 1 AEUV -→ Rat, Europ. Rat, Kommission, Europ. Parlament oder EZB
        5. Frist

          • grds. 2 Monate ab Bekanntgabe
        6. Rechtsschutzinteresse

          • Subsidiarität der Individualnichtigkeitsklage
      • Begründetheit

    • vor BVerfG (wegen GG-Verstoß) 'Solange-II-Rechtsprechung'

      • Definition
        grundsätzlich hat BVerfG Prüfungskompetenz ggü. Unionsrecht (= Vorrang ggü. EuGH). Es macht aber von dieser solange nicht Gebrauch, wie dieser adäquaten GR - Schutz gewährleistet. (Solange-II-Rechtsprechung, präzisiert durch Lissabon, Mangold / Honeywell)

      • Definition
        Unionsrecht in diesem Sinne

        1. Urteile des EuGH

          • kann BVerfG angerufen werden, wenn RWK einer (Sekundärrechts-) Norm behauptet wird, die EuGH nach Art. 267 AEUV bereits für rechtmäßig befunden hat?
        2. innerstaatl. Normen

          • soweit sie zwingende Richtlinien umsetzen
        3. VO der EU

      • Definition
        Schema: Prüfung

      • aber

        1. Kernbereichskontrolle, Art. 79 III, 20

          • unantastbarer Kerngehalt der Verfassungsidentität des Grundgesetzes
          • Beispiel
            insb. keine Bildung eines europ. Bundesstaats nach aktuellem GG möglich
          • Beispiel
            Demokratiegrundsatz des Art. 20, 38 darf nicht verletzt werden ('Lissabon-Entscheidung')Schema Wahlrecht, Art. 38
          • dies gilt ohne Subsidiaritätsgedanken (s.u.)
            • teilw. Aufgabe der 'Solange'-Rechtsprechung
          • Kontrolle der Einhaltung des Prinzips der begrenzten Einzelermächtigung
            • Lissabon Entscheidung
              • Beispiel
                also insb. keine Übertragung der Kompetenz-Kompetenz
            • Beispiel
              'inhaltlich und zeitlich begrenzte Kompetenzübertragung', Widerrufbarkeit
              1. zeitliche Begrenzung ergibt sich aus Art. 50 EUV
              2. sachliche Begrenzung ist oft Tatfage
            • Ausnahme: Vertragsabrundungskompetenz, Art. 352 AEUV
              • Arg.: keine Kompetenz-Kompetenz, da Abweichung nur einstimmig von Rat beschlossen werden kann.
              • verf.konf. Auslegung: Zustimmung muss widerum von BT abgesegnet werden
            • Einsatz der Bundeswehr, Art. 42 EUV
              • verf.konf. Auslegung: da Einstimmigkeit im Rat erforderlich ist, ist deutsche Zustimmung auch von BT abhängig zu machen → kein Verstoß gegen Art. 23
        2. Ultra - vires Kontrolle

  • Abwehr von Gemeinschaftsakten

    • Zulässigkeit

      • Nichtigkeitsklage (Art. 230)

        • alle natürlichen/ jur. Personen → Abs. 4

          • subjektive Betroffenheit
            • Definition
              = aufgrund von pers. oder obj. Umstände herausgehoben und damit individualisiert ist
          • Klagegegenstand
            • nur Exekutivakte
              • enge Befugnis z.B. im Wettbewerbs und Subventionsrecht
            • keine Legislativakte
              • Richtlinien / VO
              • außer: eigener Vollzug
      • privilegierte Klageberechtigte → Abs. 2

        • subjektive Betroffenheit überglüssig

    • Begründetheit (Art. 230 II)

      • formell

        • Grundsatz der mitgliedstaatlichen Verfahrenautonomie

    • Verhältnis zum BVerfG

      • Beispiel
        Kann das BVerfG angerufen werden, wenn Rechtswidrigkeit einer Norm behauptet wird, die EuGH nach Art. 234 bereits für rechtmäßig befunden hat?

      • nein, Subsidiarität!

        • 'Solange' Entscheidung

        • grundsätzlich: keine GG Prüfung

          • Verfassungsmäßigkeit muss zum Zeitpunkt der Übertragung geprüft werden
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