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- Abwehr von Gemeinschaftsakten
- vor EuGH (AEUV Verstoß) Nichtigkeitsklage Art. 263 AEUV
- Schema: Zulässigkeit
- Zuständigkeit
- Art. 256 I Uabs. 1 AEUV -→ Gericht
- ABER: für Klagen der Unionsorgane und MS in Art. 51 GHS -→ EuGH
- Klageberechtigung
- privilegierte Kläger: subjektive Betroffenheit überflüssig
- normale Kläger
- subjektive Betroffenheit
- Definition= aufgrund von pers. oder obj. Umstände herausgehoben und damit individualisiert ist
- nur für nat. / jur. Personen
- Klagegegenstand
- nur Exekutivakte
- Beispielenge Befugnis z.B. im Wettbewerbs und Subventionsrecht
- keine Legislativakte
- außer: eigener Vollzug
- abschließend aufgez. cas d'ouverture
- Anfechtungsgründe
- Art. 263 II
- Klagegegner
- gem. Art. 263 Uabs. 1 AEUV -→ Rat, Europ. Rat, Kommission, Europ. Parlament oder EZB
- Frist
- grds. 2 Monate ab Bekanntgabe
- Rechtsschutzinteresse
- Subsidiarität der Individualnichtigkeitsklage
- Begründetheit
- formell
- Grundsatz der mitgliedstaatlichen Verfahrenautonomie
- aber: gemeinschaftsrechtskonforme Auslegung
- materiell
- Grundrechtecharta (gem. Art. 6 I EUV)
- nicht: GG
- vor BVerfG (wegen GG-Verstoß) 'Solange-II-Rechtsprechung'
- Definitiongrundsätzlich hat BVerfG Prüfungskompetenz ggü. Unionsrecht (= Vorrang ggü. EuGH). Es macht aber von dieser solange nicht Gebrauch, wie dieser adäquaten GR - Schutz gewährleistet. (Solange-II-Rechtsprechung, präzisiert durch Lissabon, Mangold / Honeywell)
- nicht im Einzelfall
- sondern generell
- besonderes Kooperationsverhältnis
- DefinitionUnionsrecht in diesem Sinne
- Urteile des EuGH
- kann BVerfG angerufen werden, wenn RWK einer (Sekundärrechts-) Norm behauptet wird, die EuGH nach Art. 267 AEUV bereits für rechtmäßig befunden hat?
- innerstaatl. Normen
- soweit sie zwingende Richtlinien umsetzen
- VO der EU
- DefinitionSchema: Prüfung
- (P) kann UnionsR verfassungswidrig sein ?
- (P) kann UnionsR verfassungswidrig sein ?
- bei Überprüfung von Primärrecht
- nur Verstoß gegen Grenzen des Zustimmungsgesetzes, Art. 23 I 3, 79 III, 1, 20 GG relevant
- aber
- Kernbereichskontrolle, Art. 79 III, 20
- unantastbarer Kerngehalt der Verfassungsidentität des Grundgesetzes
- Beispielinsb. keine Bildung eines europ. Bundesstaats nach aktuellem GG möglich
- Beispiel
- dies gilt ohne Subsidiaritätsgedanken (s.u.)
- teilw. Aufgabe der 'Solange'-Rechtsprechung
- Kontrolle der Einhaltung des Prinzips der begrenzten Einzelermächtigung
- Lissabon Entscheidung
- Beispielalso insb. keine Übertragung der Kompetenz-Kompetenz
- Beispiel'inhaltlich und zeitlich begrenzte Kompetenzübertragung', Widerrufbarkeit
- zeitliche Begrenzung ergibt sich aus Art. 50 EUV
- sachliche Begrenzung ist oft Tatfage
- Ausnahme: Vertragsabrundungskompetenz, Art. 352 AEUV
- Arg.: keine Kompetenz-Kompetenz, da Abweichung nur einstimmig von Rat beschlossen werden kann.
- verf.konf. Auslegung: Zustimmung muss widerum von BT abgesegnet werden
- Einsatz der Bundeswehr, Art. 42 EUV
- verf.konf. Auslegung: da Einstimmigkeit im Rat erforderlich ist, ist deutsche Zustimmung auch von BT abhängig zu machen → kein Verstoß gegen Art. 23
- Ultra - vires Kontrolle
- ausbrechender Rechtsakt
- Verfassungsmäßigkeit muss zum Zeitpunkt der Übertragung geprüft werden
- (P) Reichweite
- a.A. (BVerfG Lissabon): uneingeschränke Ultra-vires Kontrolle
- LissabonEntscheidung
- Arg.: ohne mitgliedsstaatliche Kontrolle keine Grenzen für Kompetenzausweitungen / Vertragsänderungen der EU
- BVerfG neu: Honeywell: nur eingeschr. Ultra-vires Kontrolle
- con.: wenn jeder Mitgliedsstaat dies macht, droht Rechtszersplitterung
- HoneywellEntscheidung
- Mangold Entscheidung
- #
- Subsidiarität
- nur bei Evidenz
- wenn Kompetenz überschritten
- BVerfG erklärt Norm für unanwendbar
- Arg.: Brücke des Art. 23 GG trägt nicht
- Abwehr von Gemeinschaftsakten
- Zulässigkeit
- Nichtigkeitsklage (Art. 230)
- alle natürlichen/ jur. Personen → Abs. 4
- subjektive Betroffenheit
- Definition= aufgrund von pers. oder obj. Umstände herausgehoben und damit individualisiert ist
- Klagegegenstand
- nur Exekutivakte
- enge Befugnis z.B. im Wettbewerbs und Subventionsrecht
- keine Legislativakte
- Richtlinien / VO
- auÃer: eigener Vollzug
- privilegierte Klageberechtigte → Abs. 2
- subjektive Betroffenheit überglüssig
- Begründetheit (Art. 230 II)
- formell
- Grundsatz der mitgliedstaatlichen Verfahrenautonomie
- Verhältnis zum BVerfG
- BeispielKann das BVerfG angerufen werden, wenn Rechtswidrigkeit einer Norm behauptet wird, die EuGH nach Art. 234 bereits für rechtmäßig befunden hat?
- nein, Subsidiarität!
- 'Solange' Entscheidung
- grundsätzlich: keine GG Prüfung
- Verfassungsmäßigkeit muss zum Zeitpunkt der Übertragung geprüft werden
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