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Karteikarten - Bereicherungsrecht
Frage 3 von 26
Der Leistende hat argl. getäuscht und trotzdem geleistet ist sein § 812 I S.1 1. Alt. ausgeschlossen?
- reicht Kenntnis der Anfechtbarkeit, wenn nur der Empfänger anfechten kann?
- z.B.: der Leistende hat argl. getäuscht und trotzdem geleistet → ist sein § 812 I S.1 BGB 1. Alt. ausgeschlossen?
- e.A.: ja
- Arg.: Wortlaut des § 142 II BGB
- nein, Anfechtung ungewiss
- Arg.: wenn der Empfänger anfechten kann, hat L keine Wahl, weil er verpflichtet ist, zu leisten
- Leistungspflicht bis zur Anfechtung bleibt bestehen


