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Karteikarten - Bereicherungsrecht
Frage 8 von 26
In welchem Fall kann sich der Vermieter oder der Arbeitnehmer auf § 818 bzgl. im Voraus bezahlter Miete / Lohn berufen?
- Rückerstattung von Vorauszahlungen, § 547 BGB
grunds. Rückabwicklung nur nach § 547 BGB
- es sei denn, dass Vermieter nicht zu vertreten hat, Abs. 1 S.2
dann § 812 BGB , insb. § 818 III BGB
- vgl. Dienstvertrag, § 628 I S.3 BGB


