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Karteikarten - Bereicherungsrecht

Themengebiet: Ausschluss der Kondiktion

Frage 12 von 26

Warum ist § 817 2 auch anwendbar, wenn nur beim Leistenden Sittenwidrigkeit vorlag?

  • Anwendung entgegen Wortlaut insb. auch, wenn nur beim Leistenden Sittenverstoß / § 134 BGB (+)

    • Arg.: warum sollte L besser stehen, wenn nur er selbst sittenw. handelte

    • vgl. (P) bei Einrede der Aufrechenbarkeit bei Bürgschaft und § 129 HGB

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