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Karteikarten - Bereicherungsrecht

Themengebiet: § 822

Frage 21 von 26

In welchen Konstellationen ist § 822 BGB statt § 816 I BGB anwendbar?

  • Verfügung eines Berechtigten

    • Unterschied, § 816 I S.2 BGB

    • es kommt also oft darauf an, ob nur Kausalgeschäft nichtig ist (z.B.: angefochten, dann § 822 BGB ) oder sowohl Kausalgeschäft als auch Übereignung (dann § 816 BGB )

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