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Karteikarten - Kaufrecht
Frage 1 von 19
Was passiert, wenn eine Kaufsache beim Transport durch eigene Leute des Verkäufers untergeht? Muss V nochmal leisten?
- auch bei Transport durch eigene Leute des Verkäufers?
- Rspr.: Gefahrübergang (+)
- Arg. keine Pflicht des Verkäufers mehr, Freiwilligkeit, daher keine willkürl. Schlechterstellung
- Arg.: sonst faktische Bringschuld
- h.M.: nein, kein Pflichtenkreis mehr
- Arg.: geschuldet ist nur Übergabe an Transportperson
- anders als bei der Bringschuld
- ja, weil Nebenpflicht § 241 II BGB
- a.A.: Gefahrübergang (-)
- Arg.: kein Entlassen aus dem Machtbereich


