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Karteikarten - Strafrecht: Straftaten gegen das Leben / Koerper
Frage 8 von 19
Muss die Behandlung iSd § 224 Nr.5 konkret lebensgefährlich sein, oder reicht eine abstrakte Gefahr?
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reicht abstrakte Gefahr?
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h.M.: abstrakte Lebensgefahr
- vom Gesetzgeber ausdr. erwähnt (BT-Drs. 13/8587, S.82)
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Arg.: andere Nummern fordern auch nur abstrakte Gefahr
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m.M.: konkrete Lebensgefahr
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Arg.: sonst wird fast jeder § 223 StGB zu § 224 StGB
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durch die Handlung, nicht den Erfolg
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z.B.: jeder Schuss auf Menschen
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Würgen: nur bei Unterbrechung der Blutzufuhr, nicht allein Unterbrechung der Atmung


