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Karteikarten - Strafrecht: Straftaten gegen das Leben / Koerper
Frage 6 von 19
Wie steht § 216 im Verhältnis (ie Konkurrenzen) zu §§ 224, 226? Was gilt, wenn § 216 nur versucht ist?
- Verhältnis zu §§ 224, 226 StGB
- vollendeter § 216 StGB verdrängt KV iRd Subsidiarität
- (P) bloß versuchter § 216 StGB
- Strafrahmen der KV ist höher als § 216 StGB , daher darf T beim Versuch nicht schlechter gestellt werden
- Arg.: sonst Bestrafung des Rücktritts
- daher auch: Sperrwirkung


