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Karteikarten - Strafrecht: Straftaten gegen das Leben / Koerper

Themengebiet: KV & gefährliche Körperverletzung, §§ 223, 224

Frage 10 von 19

Was ist ein hinterlistiger Überfall (§ 224 Nr.3)?

  • Nr.3 hinterlistiger Überfall
    • Überfall: plötzlicher, unerwarteter Angriff
    • Hinterlistig bedeutet: dass der Täter seine wahren Absichten planmäßig verdeckend vorgeht um dem Angegriffenen die Abwehr zu erschweren
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