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- Ausländerrecht (AufenthG)
- Grundlagen zu Ausländerrecht (AufenthG)
- Anwendbarkeit
- 1. Begründung der Ausreisepflicht
- wegen Erlöschen des Aufenthalt-Titels
- wegen Verstoß gg. öffentl. Sicherheit / Ordnung (sog. Ausweisung)
- gestuftes Verfahren
- § 54 AufenthG , Regelausweisung
- >= 1 Jahr Freiheitsstrafe
- >= 2 Jahre Freiheitsstrafe
- ggf. Rückstufung, § 55 AufenthG
- § 53 I AufenthG , Ermessensausweisung
- z.B. bei Owis, Nötigung der Ehefrau nicht zu arbeiten (Nr.10)
- Abwägung
- öffentl. Interesse
- Generalprävention, Wiederholungsgefahr
- Interessen des Ausländers
- Art. 6 GG
- Reintegration im Ausland möglich?
- (P) Einbeziehung der EMRK
- nur einfacher Gesetzesrang, Art. 59 II GG
- aber Einwirkung über Art. 20 III GG in Ermessen
- Folge(P) StufenVH durch Zeitablauf geändert
- Wesensänderung, Verstoß gegen § 114 S.2 VwVfG?
- BVerwG: ok, weil atypisches Modell im AufenthG wenn sich Notwendigkeit von Ermessen erst ergibt
- Zeitpunkt der müVH
- 2. Abschiebung
- 58
- Duldung: § 60a AufenthG
- Vorübergehende Aussetzung der Abschiebung
- Aufenthaltstitel
- Visum, § 6
- Aufenthaltserlaubnis, § 7
- Niederlassungserlaubnis, § 9
- Schema: Erteilung
- formelle Vrss
- Antrag, § 81 AufenthG
- Zuständigkeit, § 71 AufenthG iVm LandesR
- Beteiligung anderer Stellen, § 72 ff. AufenthG
- z.B.: BA, § 39 AufenthG
- materielle Vrss
- allg. Erteilungesetzliche Schuldverhältnisserss, § 5
- Sicherung des Lebensunterhalts
- Definition§ 2 III Lesen ! Legaldefinition
- Prognose ! nicht allein auf vergangene Situation abstellen
- kein obj. Ausweisungsgrund
- Inzidenprüfung (ohne Ermessen)
- Gefahr für die ÖS - OO (§ 54 AufenthG )
- objektive Vrss. genügen
- nicht notwendig: ermessens- fehlerfreier Erlass / VHMK
- besondere Vrss des jeweiligen Titels
- z.B.: Nachzug der Familie ausgeschl. wenn Ehe nur dem Aufenthalt dienen soll, § 27 Ia AufenthG
- keine Versagungsgründe
- § 5 IV iVm § 54 AufenthG Nr.5
- § 10 III S.2 AufenthG Sperrwirkung Asylantrag
- § 11 I S.2 AufenthG Sperrwirkung Ausweisung
- spezielle Versagungsgründe
- § 16 II AufenthG - 38
- Rechtsfolge: idR Ermessen
- ausnahmesweise gebunde Entscheidung, §§ 30 I AufenthG , 28, 32
- Aufhebung des Titels
- Spezialregel: § 52 AufenthG
- Beispielz.B. durch falsche Angaben erschlichen
- bei Ausweisung (s.o.) automatisch, § 51 I AufenthG Nr.5
- führt zur Ausreisepflicht, § 50 I AufenthG , II
- Rechtsschutz
- V-Klage auf Genehmigung / Verlängerung
- subj. Recht von Familienangehörigen
- aus Art. 6 I GG
- Anordnungsantrag wg. § 84 I AufenthG !
- für die Dauer des Hauptverfahrens
- Fiktionswirkung § 81 III AufenthG , IV lebt dann wieder auf
- durch Ablehnung war sie eigentlich beendet
- § 123 I VwGO, wenn Fiktionswirkung nie bestand
- auf vorl. Aussetzung der Abschiebung, § 60a AufenthG
- § 123 I S.2 VwGO auf Erteilung des Titels scheitert an Vorwegnahme der Hauptsache
- Beispielwenn zu spät Verlängerung beantragt
- A-Klage gegen Ausweisung
- Wiederherstellungsantrag
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