2080
- Nichtstörer, § 10 Nichtstörer, § 10 SOG SOG
- Schema § 10: Vrss. (§ 10 I Vrss. (§ 10 I SOG) der Inanspruchnahme SOG) der Inanspruchnahme
- unm. bevorstehende Gefahr
- Arg: Inanspruchnahme des Nichtstörers muss absolute Ausnahme sein
- DefinitionGefahr steht unmittelbar bevor, wenn das schädigende Ereignis bereits begonnen hat oder in (1) allernächster Zeit mit (2) an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit bevorsteht
- restriktive Auslegung
- Störer kann nicht
- Unmöglicheit
- tatsächlich
- oder rechtlich
- Beispiel
- oder Erfolglosigkeit
- Beispielz.B. wenn er mit hoher Wahrschein- lichkeit nicht kooperieren würde
- Polizei kann nicht
- (-), wenn wegen schlechter Haushaltslage
- (-), wenn Möglichkeit der körperlichen Konfrontation
- Nichterreichen der Opfergrenze
- keine erhebliche Gefährdung
- keine Verletzung höherwertiger Pflichten
- BeispielGG
- Typische Klausurfälle
- Obdachloseneinweisung
- Gegendemonstration
- Polizei muss Möglichkeit d. körperlichen Konfrontation ertragen
- solange friedlich
- und kann sich nicht auf schlechte Personallage berufen
- Rechtsfolgen
- Entschädigungsanspruch möglich
- Regress beim Störer (§10 IV SOG)
Bewerte diese Mindmap:
Deine Bewertung: {{hasRated}} / 10