6299
- Besonderheiten SE im Mängelrecht §§ 437 , 281 BGB
- Vertretenmüssen
- h.M.: Sekundär oder Primärleistungspflicht
- con.: durch Recht der 2ten Andienung soll erste Pflichtverletzung nicht unter den Tisch fallen
- pro.: Nacherfüllungschance ist eben NUR 2te Chance für Schu, die Folgen seiner 1ten Pflichtverletzung teilw. wieder zu beseitigen
- Natur
- Problem ist eher akademischer Natur
- Beispiel
- Beispiel
- Beispiel
- Verweigerung d. Nachererfüllung Verschulden § 276 BGB immer (+)
- Erfolgloser Fristablauf
- keine Interessenabwägung wie bei § 323 II BGB Nr. 3 Looschelders Rn. 105
- Pflichtverletzung: Nichtleisung der Nacherfüllung
- Schadenberechnung: Wahlrecht
- entweder oder
- Differenz: obj. Wert ohne Mangel - obj. Wert mit Mangel
- Aufwendungen, die zur vertragsgemäßen Herstel- lung des Werks (bzw. Kaufsache) erforderlich ist
- es sei denn: Nacherfüllung ist unmöglich
- Erheblichkeit
- entsprechende Anwendung nach h.M.: → 'Mindestschaden'
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