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- Enteignung i m weiten Sinne
- enteignender Eingriff
- (P) AGL
- siehe unten
- Anwendbarkeit
- streng subsidiär
- Schema: Prüfung
- unbeabsichtige, atypische Nebenfolgen von an sich rechtmäßigem Handeln
- BeispielBeschädigung beim Abschleppen
- Differenzierung
- Handlungsunrecht
- hier (-)
- Erfolgsunrecht
- kein Ausschluss
- Frage: war die Beeinträchtigung zumutbar?
- Unmittelbarkeit
- Vorrang d. Primärrechtsschutzes
- gibt es hier nicht, denn die Maßnahme ist rechtmäßig!
- enteignungsgleicher Eingriff (§§ 74, 75 BGB ALR)
- (P) AGL
- früher 'erst recht Schluss' aus Art. 14 III GG
- 'argumentum a minore ad maius'
- heute Richterrecht §§ 74,75 BGB ALR
- Anwendbarkeit
- die Vorschriften sind nebeneinander anwendbar bei Verschulden (+) → Anspruchskonkurrenz
- Abgrenzung zur ausnmsw. ausgleichspflichtigen IuSB
- Schema § 74: Prüfung
- rechtswidriger Eingriff
- #
- formellrechtliches Unrecht (-)
- keine Haftung für legislatives Unrecht!
- untergesetzlichs Unrecht (+)
- Ausn.: wenn RWK ausschließlich auf RWK der RGL beruht
- Verwaltungsakt (+)
- Ausn.: wenn RWK ausschlieÃlich auf RWK der RGL beruht
- Realakt (+)
- + Unterlassen
- BGH: qualifiziertes Unterlassen (eng)
- = gebundene Verwaltung, wenn kein Ermessen
- Beispielpersonelle Unterbesetzung des Grundbuchamts
- Lit.: bei jeder Rechtspfl. zum Tätigwerden (weiter)
- hoheitlich
- rechtswidrig
- ggf. Inzidentprüfung
- kein Ausschluss
- Unmittelbarkeit
- DefinitionSchäden, die für die konkrete Betätigung der Hoheitsgewalt typisch sind und aus der Eigenart der Maßnahme folgen
- Beispielz.B. (+)
- BeispielÜbungsschießen der Bundeswehr zerstört Ferienhäuser
- Beispielz.B. (-)
- BeispielRohrbruch in gemeindl. Wasserleitung beschädigt Ferienhäuser
- Vorrang d. Primärrechtsschutzes
- Kriterium: Zumutbarkeit
- Indiz: Stäärke der Zweifel an Rechtswidrigkeit
- Indiz: Dauer und Stärke des Primärrechtsschutzes
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