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Karteikarten - Verfassungsrecht

Themengebiet: Art. 5 GG Meinungsfreiheit

Frage 12 von 56

3 Definitionsmerkmale für den Schutzbereich Art. 8?

  • Schutzbereich

    1. innere Verbindung

      • (P) Verbindung = Meinungskundgabe

        • h.M.: enger Versammlungsbegriff → Meinungskundgabe erforderlich

          • Definition
            = Erörterung von öffentlichen Angelegenheiten, Kundgabe von Meinungen (Art.5)
          • Definition
            Mitwirkung an öffentlicher Meinungsbildung
          • es kommt nicht darauf an, dass einzelne Teilnehmer kommunizieren, sondern Gesamtcharakter
          • Arg.: Art. 8 ist vor allem demokratisches Grundrecht
        • a.A.: weiter Versammlungsbegriff: jeder Zweck

      • z.B. (-)

        • normales Konzert, Fussballspiel

        • Loveparade

          • Tanzen als Kommunikation?
        • (P) Gegendemonstration

          • nonverbale Kommunikation 'ich bin dagegen' reicht aus
            • nach 'Prioritätsgedanke' aber eher Vorgehen gegen die Gegendemo gerechtfertigt als gegen Erste (kein Zweckveranlasser)
          • aber Abgrenzung zur reinen Verhinderung
    2. > 2 Personen

    3. friedlich und ohne Waffen

      • = 'Handlungen von einiger Gefährlichkeit'

      • Ankettungen und Sitzblockaden sind friedlich

      • Gewalttätigkeiten von Einzelnen lassen nur diese Personen aus SV herausfallen

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