Freunde zu juraLIB einladen
Probleme mit juraLIB?
Fehler gefunden? Anregungen? Schick uns einfach eine Nachricht.
Karteikarten - Verfassungsrecht
Frage 20 von 56
Was versteht man unter wissensch. Forschung und Lehre, Meinungsstreit, wer ist GR-Träger?
- Wissenschaft ist Forschung + Lehre
- DefinitionForschung ist jede Tätigkeit, die ernsthaft und planmäßig der Wahrheitsermittlung dient. Geschützt sind auch die Verbreitung und Verwertung
- gewisser Kenntisstand notwendig?
- DefinitionLehre steht im Zusammenhang mit Forschung und muss selbständig und frei von Weisungen durchgeführt werden
- personeller SB: Träger sind diejenigen, die eigenverantwortlich in wissenschaftlicher Weise tätig sind oder werden wollen, auch juristische Personen (insb. Hochschulen)
- Definition(P) Verhältnis zu anderen Grundrechten
weil auch Verbreitung und Verwertung erfasst liegt Spezialität ggü. Meinungs-, Presse- und Berufsfreiheit vor
- der SB der anderen GR ist daher schon nicht eröffnet!


