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Karteikarten - Verfassungsrecht

Themengebiet: Art. 5 GG Meinungsfreiheit

Frage 39 von 56

Wie ist die Definition des sachl. SB der Meinungsfreiheit?

  • Geschützt sind alle wertenden Stellungnahmen, die (anders als Tatsachenbehauptungen) nicht überprüfbar und daher dem Beweis nicht zugänglich sind. Geschützt sind sowohl (1) Beschaffung als auch (2) Verbreitung
    • z.B. Enthüllungsjournalist muss Informanten nicht preisgeben
    • Kundgabemodalitäten: Wort, Schrift, Bild
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