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Karteikarten - Verfassungsrecht
Frage 39 von 56
Wie ist die Definition des sachl. SB der Meinungsfreiheit?
- Geschützt sind alle wertenden Stellungnahmen, die (anders als Tatsachenbehauptungen) nicht überprüfbar und daher dem Beweis nicht zugänglich sind. Geschützt sind sowohl (1) Beschaffung als auch (2) Verbreitung
- z.B. Enthüllungsjournalist muss Informanten nicht preisgeben
- Kundgabemodalitäten: Wort, Schrift, Bild


