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Karteikarten - Verfassungsrecht
Frage 3 von 56
Wann ist der Beschwerdeführer einer Verfassungsbeschwerde unmittelbar von einem Rechtssatz betroffen?
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unmittelbar betroffen
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(P) Rechtssatz-VB
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früher: grunds.: Unmittelbarkeit (-), erst VA abwarten
- Ausnahme: selbstvollziehende Gesetze( self-executing )
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Ausnahme: man erfährt nie von Anwendung d. Gesetzes
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z.B.: IMSI Catcher
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- heute: Die Erforderlichkeit eines weiteren Vollzugsakts ist lediglich ein (wichtiges!) Indiz für die fehlende Unmittelbarkeit. Maßgebend ist eine Wertung. Entscheidend: ob Beschwerdeführer das Abwarten des Vollzugsakts unzumutbar ist. Das Abwarten eines straf- oder bußgeldbewehrten VA ist nicht zumutbar.
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Beschlüsse auf EU Ebene bedürfen idR nat. Umsetzungsgesetze → keine Unmittelbarkeit
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