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Karteikarten - Verfassungsrecht

Themengebiet: Art. 5 GG Meinungsfreiheit

Frage 17 von 56

Ist die Pressefreiheit lex specialis zur Meinungsfreiheit?

  • e.A.: Presse ist immer lex spezialis
  • h.M: Pressefreiheit hat eine über die einzelne Meinungsäußerung hinausgehende Beudetung der Presse.
    Die Meinungsfreiheit ist unabhängig vom Verbreitungsmedium anwendbar, wenn die Zulässigkeit einer bestimmten Meinungsäußerung zweifelhaft ist oder es um die Frage geht, ob ein Dritter eine ihm nachteilige Äußerung hinnehmen muß (gedruckte Meinungsäußerungen). - Die Pressefreiheit schützt die Voraussetzungen dafür, daß die Presse ihre Aufgabe im Kommunikationsprozeß erfüllen kann
  • Bei "gedruckter Meinungsäußerung" würde Zufälligkeit der Kundgabeform über die Eröffnung des SB entscheiden → SB von Pressefreiheit (-)

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