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Karteikarten - Verfassungsrecht

Themengebiet: Zulässigkeit der Normenkontrolle

Frage 15 von 56

Prüfungssschema bei konkreter Normenkontrolle?

  1. Zuständigkeit
    • ergibt sich aus: Art. 100 GG iVm §§ 13 Nr.11, 80 ff. BVerfGG
  2. Vorlagegrund
  3. Entscheidungserheblichkeit
    • vorläufige und Zwischenentscheidungen
      • im Grundsatz nicht entscheidungserheblich
      • vielfach faktische Vorwegnahme des Ergebnisses, daher (+)
    • nicht bei bereits Gemeinschaftsrechtswidrigkeit
  4. Vorlageberechtigung
  5. Vorlagegegenstand
    1. nur förmliche Gesetze

      • bei abstrakter Kontrolle reicht jedes materielle Gesetz
      • es soll der Gesetzgeber geschützt werden
    2. nur nachkonstitutionelle Gesetze

    3. nur deutsche Gesetze

      • (P) EU Verordnungen Art. 288 AEUV

        • vorlagefähig Art. 100 analog
        • Arg.: unmittelbare Wirkung (vgl. Art. 288)
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