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Karteikarten - Verfassungsrecht

Themengebiet: Art. 5 GG Meinungsfreiheit

Frage 14 von 56

3 Theorien zum Thema allg. Gesetz iSd Art. 5 II?

  • was ist ein allgemeines Gesetz?

    • e.A.: Sonderrechtstheorie An sich erlaubte Tätigkeit wird allein aufgr. v. geistiger Zielrichtung verboten

      • z.B.: § 130 StGB ist danach spezielles Gesetz

    • a.A.: Abwägungslehre Wenn kein höherwertiges Schutzgut, dann Sonderrecht (+), → verf.widrig

      • Verfassungsimmanente Schranke, die auch auf Gesetze mit Vorbehalt angewendet werden kann

      • Abwägung der Grundrechte

    • h.M.: Kombinationsmodell Höherwertiges Schutzgut und Sonderrecht (-) müssen kumulativ vorliegen

      • Wechselwirkungslehre (Schranken - Schranke) einschränkendes Gesetz muss seinerseits Grenzen in Art. 5 I finden ( Lüth- Urteil ) (konkretisierte Verhältnismäßigkeitsprüfung)

      • Definition
        Ein Gesetz, das sich nicht gegen die Äußerung einer Meinung als solche richtet, sondern allgemein dem Schutz eines Gemeinschaftswertes dient

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