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Karteikarten - Verfassungsrecht
Frage 53 von 56
Es gibt 3 Konstellationen, in denen gesetzgeberisches Unterlassen tauglicher VB - Gegenstand ist. Welche sind das und welches Argument spricht gunds. dagegen?
- (P) gesetzgeberisches Unterlassen
- Sonderfall: unechtes Unterlassen = unvollständiges Gesetz
- hier ist das Gesetz selber Gegenstand
- echtes Unterlassen
- direkter Gesetzgebungsauftrag aus GG
- z.B.: Art. 6 V, 12a II
- oder Subjektivierung objektivgrundrechtlicher Schutzpflichten
- alle Grundrechte
- aber weites Ermessen des Gesetzgebers
- Arg.: Gewaltenteilung!
- direkter Gesetzgebungsauftrag aus GG


