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Karteikarten - ZPO

Themengebiet: Streitgegenstand

Frage 57 von 60

Ein erstes Urteil verneinte Anspruch aus Rücktritt (Wortlaut= § 346), neue Klage ist eine neue Klage, die sich auf § 812 stützt (nach § 123) zulässig?

h.M., BGH: Theorie vom zweigliedrigen SG-Begriff

= Wortlaut des Antrags und einheitlicher Lebenssachverhalt

Arg.: Rechtskraft eines Urteils wäre nichts wert, wenn Prozess mit neuen tats. Erkenntnissen stets neu aufgerollt werden könnte

  • Bloß neuer Antrag macht neue Klage nicht nur möglich
  • Hier läge entsprechend nach der h.M. KEIN neuer Gegenstand vor, weil gleicher Lebenssachverhalt, Zulässigkeit d. Klage (-), Präklusion im § 767 II (+)
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