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Karteikarten - ZPO

Themengebiet: Prozessaufrechnung

Frage 52 von 60

Warum scheidet ein Vorbehaltsurteil in der Praxis in der Regel aus?

  • Vorbehaltsurteil um Verschleppung zu vermeiden §§ 145 III, 146, 302

    • Wenn Klagerforderung entscheidungsreif ist, KANN (Ermessen des Richters) zunächst nur über diese entschieden werden

    • Vorbehaltsurteil faktisch: Aufrechnungsverbot

      • bei synallagmatischen Ansprüchen wäre es ermessensfehlerhaft, wenn der Richter der einen Partei schon Titel geben würde

        • z.B. SE-Anspruch des Bestellers vs. Werklohn

      • → § 302 gilt nur für Gegenforderungen, die nicht im Synallagma stehen und daher am Äquivalenzverhältnis nicht teilhaben

        • z.B:. wenn ohnehin schon gesetzl. Aufrechnungsverbot

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