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Karteikarten - ZPO
Frage 17 von 60
Ist die Ermächtigung zur gewillkürten Prozessstandschaft widerrufbar?
- e.A.: ab Rhk nicht widerrufbar
- a.A.: auch während des Prozesses widerrufbar
- Streit kann immer dahinstehen, da Prozessführungsbefugnis analog § 265 II ohnehin weiter besteht


