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Karteikarten - ZPO
Frage 15 von 60
Was sind die 4 Voraussetzungen für ein rügeloses Einlassen nach § 39 ZPO?
- Rügeloses Einlassen, § 39
1. vermögensrechtliche Streitigkeit (§ 40 II S.1 Nr. 1)
- 2. kein ausschließlicher Gerichtsstand (§ 40 II S.1 Nr. 2)
3. mündliche Verhandlung
+ beim AG: Belehrung § 504
sonst: Antrag auf Verweisung, § 281


