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Karteikarten - ZPO

Themengebiet: Klagerücknahme, § 269

Frage 56 von 60

Wann ist für die Klagerücknahme nach § 269 ZPO die Einwilligung des Beklagten erforderlich? Welche Ausnahme bildet die h.M.?

Grundsätzlich ist die Zustimmung des Gegners gem. § 269 I ZPO ab Beginn der mdl. VH erforderlich

  • Arg.: Recht auf Sachentscheidung

(P) Verzicht auf Erfordernis in mdl. VH wenn Kl. erst dann Kenntnis der Umstände erlangt

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