Freunde zu juraLIB einladen
Probleme mit juraLIB?
Fehler gefunden? Anregungen? Schick uns einfach eine Nachricht.
Karteikarten - ZPO
Frage 56 von 60
Wann ist für die Klagerücknahme nach § 269 ZPO die Einwilligung des Beklagten erforderlich? Welche Ausnahme bildet die h.M.?
Grundsätzlich ist die Zustimmung des Gegners gem. § 269 I ZPO ab Beginn der mdl. VH erforderlich
-
Arg.: Recht auf Sachentscheidung
(P) Verzicht auf Erfordernis in mdl. VH wenn Kl. erst dann Kenntnis der Umstände erlangt
-
h.M.: ja
- dann: Auslegung, ob § 269 oder eE gewollt


