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Karteikarten - ZPO

Themengebiet: einseitige Erledigungsklärung

Frage 53 von 60

Wie prüft man die Zulässigkeit einer einseitigen Erledigungserklärung?

  • Zulässigkeit des Antrags

    1. wirksame Erledigungserklärung des Klägers

    2. Ggf. SachurteilsVSS d. FeststellungsKl.

      1. Subsidiarität: keine andere Möglichkeit der Rechtsdurchsetzung, weil es bei Leistungsklage auf Zeitpunkt d. letzten müVH ankommt

      2. Feststellungsinteresse: Kosteninteresse

    3. Zuständigkeit des Gerichts

      • jetzt nur noch: bisherige Kosten (begrenzt durch Hauptsacheinteresse)

        • z.B. wenn nur RA auf Klägerseite: 1x 1,3 V-Gebühr der RA + 3x G-Gebühr erst danach kommt noch 2x T-Gebühr + 1,3 V-Gebühr des BeklagtenRA dazu

      • perpetuatio fori § 261 III Nr. 2 bei teilweiser Erledigterklärung

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