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Karteikarten - ZPO
Frage 23 von 60
Was spricht für die analoge Anwendung des § 33, bei der Drittwiderklage? Welche Vorschrift (analog) könnte vorrangig sein?
- für alle anderen Fälle: § 33 analog (BGH neue Rspr.)
- Arg.: Prozessökonomie, gleiche Interessenlage wie bei § 33
- Arg.: Vermeidung der Zersplitterung von Prozessen
- con.: man könnte auch vorrangig § 36 I Nr.3 analog anwenden
- aber: höheres Gericht = unnötiger Formaliusmus → Antrag unzulässig
- Grundsatz der Parteiidentität ist hier (eingeschränkt) gewahrt
- DefinitionZumindest die Hauptpartei muss mit verklagt werden


