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Karteikarten - Mietrecht

Frage 11 von 16

Auf welchen Zeitpunkt ist beim berechtigten Interesse für die ordentliche Kündigung abzustellen und warum?

  • (P) analoge Anwendung auf ord. Kündigung

    • h.M.: nein

      • Arg.: keine Regelungslücke, da Nachzahlmöglichkeit hier nur Kompensation zu Unerheblichkeit des Verschuldens ist

    • e.A.: ja

      • Arg.: Regelungslücke, Vergleichbarkeit

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