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Karteikarten - Mietrecht
Frage 11 von 16
Auf welchen Zeitpunkt ist beim berechtigten Interesse für die ordentliche Kündigung abzustellen und warum?
- (P) analoge Anwendung auf ord. Kündigung
- h.M.: nein
- Arg.: keine Regelungslücke, da Nachzahlmöglichkeit hier nur Kompensation zu Unerheblichkeit des Verschuldens ist
- e.A.: ja
- Arg.: Regelungslücke, Vergleichbarkeit


