Freunde zu juraLIB einladen
Probleme mit juraLIB?
Fehler gefunden? Anregungen? Schick uns einfach eine Nachricht.
Karteikarten - Mietrecht
Frage 10 von 16
Wann ist der Haftungsausschluss des Leasinggebers (bei gleichzeitiger Abtretung dessen Mängelrechte gegen den Lieferanten) wirksam?
- (P) Wirksamer Ausschluss der Mängelrechte
- § 309 BGB , Nr.7
Begrenzung auf SE bei Nichtverbrauchern ok
- → Leasinggeber darf nie Haftung für Leib, Leben, Körper, grobe Fahrlässigkeit ausschließen → sonst Unwirksamkeit
- § 309 BGB Nr. 8 b) aa)
- auf Leasingverträge nicht anwendbar
- Arg.: § 309 BGB Nr.8b aa) spricht bei dauerhafter Gebrauchsüberlassung ('Lieferung') von Nachbesserung usw
- → Verweisung auf Dritte ausnahmsweise unbedenklich
- unangem. Benachteiligung, § 307 II BGB (-)
im Mietvertrag hat der Mieter bei Mängeln zahlr. Vorteile gegenüber Käufer
- keine Rechtlosstellung, weil ja Abtretung, § 413 BGB
- Arg.: keine Benachteiligung, weil Leasingnehmer ja, hätte er Geld oder wollte er keine Steuer sparen, direkt mit H kontrahiert hätte → § 437 BGB
- Arg.: Hersteller ist außerdem bei Problemen anders als Bank kompetenter Ansprechspartner
- (P) auch wie Verbraucherkäufer? Der Leasingnehmer erhält ja die §§ 474 BGB nicht
- H und Leasinggeber müssten dann die §§ 474 ff. BGB vertraglich vereinbaren
- keine konkludente Vereinbarung
- (P) Mangel wegen § 377 HGB genehmigt


