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Karteikarten - Mietrecht
Frage 9 von 16
Wie ist die Rechtslage, wenn der Nachmieter renoviert, obwohl der Vormieter (wirksam) dazu verpflichtet war?
Renovierung durch den Nachmieter
bei Absprache: § 267 BGB -> Vormieter ist befreit
ohne Absprache: Anspruch des V aus §§ 281, 280 BGB , keine Vorteilsanrechnung!
der Nachmieter kann Abtretung gem. § 255 BGB verlangen
- kein § 426 BGB
- aber § 255 BGB analog


