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Karteikarten - Mietrecht
Frage 14 von 16
Wann liegt ein Fehler der Mietsache gem. § 536 I vor (Definition)?
- vgl. Mangel im Kaufrecht
- DefinitionAbweichen der Ist- von der Soll-Beschaffenheit wodurch vertragsgem. Gebrauch beeinträchtigt
- (P) maßgeblicher Zeitpunkt für objektive Beurteilung
BGH: im Mietrecht - DIN Normen zur Zeit der Errichtung
- BGH zum Kaufmangel: aktueller Standard!
erfasst insb. auch die Beziehung zur Umwelt (Umstände außerhalb der phys. Beschaffenheit der Mietsache)
- Begrenzung auf Umstände, Gebrauchstauglichkeit unmittelbar beeinträchtigen
- Arg.: sonst droht Ausuferung
- Abgrenzung zum allg. Gewinnerzielungsrisikos des gewerbl. M
- z.B.: Baulärm, Konkurrenzschutz
- z.B. nicht: Zugang von der Straße
- Fallgruppen
- (+) öRechtliche Beschränkungen
- Gebrauchsbeeinträchtigung wird schon in der Gefahr eines öR Eingriffs gesehen
- Abgrenzung zum Rechtsmangel
- siehe unten
- feststellen, dass keine Nichtigkeit des Vertrags, § 134 BGB
- feststellen, dass keine Nichtigkeit wg. anf. Unmöglichkeit, § 311a BGB


