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Karteikarten - Mietrecht

Themengebiet: Mietrecht

Frage 14 von 16

Wann liegt ein Fehler der Mietsache gem. § 536 I vor (Definition)?

  • vgl. Mangel im Kaufrecht

    • Definition
      Abweichen der Ist- von der Soll-Beschaffenheit wodurch vertragsgem. Gebrauch beeinträchtigt

    • (P) maßgeblicher Zeitpunkt für objektive Beurteilung

      • BGH: im Mietrecht - DIN Normen zur Zeit der Errichtung

      • BGH zum Kaufmangel: aktueller Standard!

    • erfasst insb. auch die Beziehung zur Umwelt (Umstände außerhalb der phys. Beschaffenheit der Mietsache)

      • Begrenzung auf Umstände, Gebrauchstauglichkeit unmittelbar beeinträchtigen

        • Arg.: sonst droht Ausuferung

        • Abgrenzung zum allg. Gewinnerzielungsrisikos des gewerbl. M

      • z.B.: Baulärm, Konkurrenzschutz

        • z.B. nicht: Zugang von der Straße

    • Fallgruppen

    • (+) öRechtliche Beschränkungen

      • Gebrauchsbeeinträchtigung wird schon in der Gefahr eines öR Eingriffs gesehen

      • Abgrenzung zum Rechtsmangel

        • siehe unten

      • feststellen, dass keine Nichtigkeit des Vertrags, § 134 BGB

      • feststellen, dass keine Nichtigkeit wg. anf. Unmöglichkeit, § 311a BGB

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