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Karteikarten - Mietrecht
Frage 7 von 16
Wie lange lässt sich noch von einem Teil der Wohnung iSd § 553 BGB sprechen, zu dessen Untervermietung der Mieter bei einem berechtigten Interesse die Zustimmung des Vermieters verlangen kann?
- (P) Größe des 'Teils'
- e.A.: mindestens 50% müssen in Eigennutzung bleiben
- con.: keinerlei Anhaltspunkt im Gesetz
- § 553 nur (-) wenn M Sachherrschaft komplett aufgibt
- Arg.: § 553 bezweckt Mieterschutz, auf gerade im Verhältnis zur alten Rechtslage, wo M kündigen musste


