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Karteikarten - Mietrecht
Frage 2 von 16
Welche besonderen Anforderungen ergeben sich bei der Stellvertretung iRd Abschlusses eines Mietvertrags?
- (P) Stellvertretung
- insb. auf Vermieterseite muss klar sein, wer unterschrieben hat
- Arg.: vgl. Zweck rechts
- Vertretungsverhältnis muss daher zwingend durch Kürzel usw. deutlich werden
- nicht klar, ob Einzel- oder GesamtVtrM → keine Heranziehung des GV
- GmbH ist Vermieter / Mieter, Unterschrift mit 'i.V.' durch Dritten → Form (+)
- insb. auf Vermieterseite muss klar sein, wer unterschrieben hat


