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Karteikarten - Schuldrecht

Themengebiet: Abtretung § 398

Frage 73 von 84

Für die Vorausabtretung ist die Bestimmbarkeit der Forderung erforderlich. Wie ist diese definiert?

  • Bestimmbarkeit heißt, das spätestens zZt ihrer Entstehung nach Höhe, Schuldner, Gegenstand individualisierbar

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